Ihre Wahlärztin
im Bezirk Korneuburg
Wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden, so hat dieser Arzt keinen Kassenvertrag. Es erfolgt eine Direktverrechnung der ärztlichen Leistung – eine teilweise Rückerstattung durch die Gesundheitskasse ist jedoch möglich.
Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie direkt begleichen. Von ihrer Gesundheitskasse können Sie sich einen Teil der Rechnung rückerstatten lassen. Je nach erbrachter Leistung könnten Sie bis zu 80% des Kassentarifs – dieser entspricht allerdings nicht der tatsächlich bezahlten Honorarnote – erhalten.
Mir ist es ein Anliegen, Ihre Erkrankung und die möglichen Therapieoptionen ausführlich mit Ihnen zu besprechen. Dabei nehme ich mir die Zeit auf all Ihre Fragen, Sorgen und Ängste einzugehen.
Diese Zeit gilt für die Gesundheitskassen jedoch nicht als Leistung. Verschiedene Zusatzversichungen übernehmen häufig einen größeren Teil oder das gesamte Wahlarzthonorar.
Rezepte | Verordnungen | Überweisungen
Wahlarzt-Rezepte sind Kassen-Rezepten gleichgestellt, ebenso Verordnungen und Überweisungen zu den jeweiligen Instituten.
Honorare
Hier die Honorare anführen…
*Stand April 2024 | Änderungen vorbehalten